Ehrenhof des Residenzschlosses Ludwigsburg mit Brunnen

Bestattungskosten in Ludwigsburg 2026: Was eine Beerdigung hier wirklich kostet

Mit städtischen Friedhofsgebühren und durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten in Ludwigsburg meist zwischen ca. 5.307 € und ca. 9.169 €. Hier finden Sie jede Gebühr der Stadt mit Ziffer der Satzung, vier nachgerechnete Beispiele und einen Rechner.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Ludwigsburg; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg, gültig ab 01.03.2022.

Die Antwort in Kürze

  • Erdbestattung im Erdreihengrab mit Aussegnungshalle: 3.539,00 € (Grab 1.680,00 € + Grundgebühr 1.054,00 € + Wegeplatten 340,00 € + Halle 465,00 €).
  • Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Aussegnungshalle: 3.372,00 €, einschließlich Einäscherung im städtischen Krematorium; davon 500,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer.
  • Günstigste städtische Variante: 2.007,00 € für ein anonymes Urnengrab ohne Trauerfeier.
  • Erdwahlgrab in Reihenlage mit Aussegnungshalle: 5.869,00 €.
  • Bestatterleistungen: im Durchschnitt ca. 3.300 €.

Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg, vom 02.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022; Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de).

Drei Kostenblöcke: Friedhof, Bestatter, Fremdleistungen

Die Bestattungskosten in Ludwigsburg lassen sich in drei Teile zerlegen: die Gebühren der Stadt für Grab, Bestattung, Halle und Krematorium, die Leistungen des Bestattungshauses und die Rechnungen Dritter.

Friedhofskosten

2.007 € bis 5.869 €

Grabgebühr, Grundgebühr der Bestattung, Wegeplatten, auf Wunsch die Aussegnungshalle und bei einer Urne das städtische Krematorium. Die Friedhofsverwaltung stellt dafür einen Gebührenbescheid aus.

Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg

Bestatterleistungen

Ø ca. 3.300 €

Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung der verstorbenen Person, Behördengänge und die Organisation des Abschieds.

Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de

Fremdleistungen

nach Angebot

Grabstein, Blumen, Traueranzeige, Trauerrede, Musik und Bewirtung. Die Beträge nennt Ihnen unser Partner-Bestatter im Angebot.

Bei den Friedhofskosten rechnet Ludwigsburg anders als viele andere Städte. Jede Grabart hat einen Jahressatz, und die Stadt verlangt ihn im Voraus für die ganze Laufzeit. Ein Erdreihengrab kostet 84,00 € je Jahr; bei 20 Jahren Ruhezeit sind das 1.680,00 €. Ein Erdwahlgrab in Reihenlage kostet 128,00 € je Jahr und läuft 30 Jahre, zusammen 3.840,00 €.

Dazu kommt eine Grundgebühr, die einmal je Bestattung anfällt. Sie beträgt bei einer Erdbestattung für Erwachsene 1.054,00 € und deckt die Bearbeitung durch die Verwaltung, den Aufbahrungsraum, die Leichenklimatruhe, das Herstellen und Schließen des Grabes in einfacher Tiefe und die sonstigen Friedhofseinrichtungen ab (Ziffer 1.1.1). Bei einer Feuerbestattung sind es 701,00 €; darin stecken Verwaltung, Aufbahrungsraum, Leichenklimatruhe, Öffnen und Schließen des Grabes, Aschekapsel, das Verbringen der Urne zum Grab und die Beisetzung (Ziffer 3.1.1). Eine jährliche Grundgebühr, wie man sie aus anderen Städten kennt, gibt es in Ludwigsburg nicht.

Die dritte feste Position ist die Wegeplattengebühr nach Ziffer 7. Sie wird beim Ersterwerb je Grabstelle für die Dauer des Nutzungs- oder Verfügungsrechts fällig: 17,00 € je Jahr beim Erwachsenen-Erdgrab, 21,00 € beim Kinder-Erdgrab und 13,00 € beim Urnengrab. Für ein Erdreihengrab ergibt das 340,00 €, für ein Urnenreihengrab 260,00 €.

Anders als in vielen Gemeinden betreibt die Stadt ein eigenes Krematorium. Die Einäscherung für Verstorbene über 15 Jahre kostet 440,00 € (Ziffer 2.1). Die Satzung weist diese Beträge als Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer aus. Vor jeder Feuerbestattung sind außerdem die Einäscherungsgenehmigung für 26,00 € (Ziffer 9.1) und die ärztliche Untersuchung vor der Einäscherung für 60,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer (Ziffer 9.2) nötig.

  • Städtische Friedhofskosten
  • Bestatterleistungen Ø ca. 3.300 €
  • Fremdleistungen nach Angebot
Kostenblöcke je Beispiel
BeispielFriedhofskostenBestatterleistungenFremdleistungen
Erdbestattung, Erdreihengrab mit Aussegnungshalle3.539,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Urnenbestattung, Urnenreihengrab mit Aussegnungshalle3.372,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Erdbestattung, Erdwahlgrab Reihenlage mit Aussegnungshalle5.869,00 €ca. 3.300 €nach Angebot
Kostenblöcke einer Bestattung in Ludwigsburg, jeweils mit Aussegnungshalle. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg, in Kraft seit 01.03.2022; Bundesverband Deutscher Bestatter. Die Höhe der Fremdleistungen ist nur symbolisch.

Vier Rechenbeispiele aus der Ludwigsburger Satzung

Jedes Beispiel haben wir aus den Ziffern der Gebührensatzung nachgerechnet. Grabstein, Grabpflege bei Gräbern ohne Pflegeanteil und die Leistungen des Bestatters sind nicht enthalten.

Erdbestattung im Erdreihengrab mit Aussegnungshalle

1.680,00 € Grab + 1.054,00 € Grundgebühr + 340,00 € Wegeplatten (17,00 € × 20) + 465,00 € Aussegnungshalle = 3.539,00 €. Mit Bestatterleistungen sind das ca. 6.839 €. Das Erdreihengrab ist nur einfach belegbar, der Platz wird zugewiesen.

Urnenbestattung im Urnenreihengrab mit Aussegnungshalle

1.420,00 € Grab + 701,00 € Grundgebühr + 260,00 € Wegeplatten + 465,00 € Halle + 440,00 € Einäscherung + 26,00 € Genehmigung + 60,00 € Untersuchung = 3.372,00 €. Davon sind 500,00 € Nettoentgelte zuzüglich Umsatzsteuer. Mit Bestatter ergeben sich ca. 6.672 €.

Anonymes Urnengrab ohne Trauerfeier

780,00 € Grab + 701,00 € Grundgebühr + 440,00 € Einäscherung + 26,00 € Genehmigung + 60,00 € Untersuchung = 2.007,00 €. Das ist die günstigste städtische Variante. Ob für diese Grabart eine Wegeplattengebühr anfällt, steht im Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung.

Erdwahlgrab in Reihenlage mit Aussegnungshalle

3.840,00 € Grab (128,00 € × 30) + 1.054,00 € Grundgebühr + 510,00 € Wegeplatten (17,00 € × 30) + 465,00 € Halle = 5.869,00 €. Das Wahlgrab suchen Sie selbst aus, es eignet sich als Familiengrab und lässt sich verlängern. Mit Bestatter sind es ca. 9.169 €.

  • Reihengrab (20 Jahre)
  • Wahlgrab (30 Jahre)
Grabgebühren Reihengrab und Wahlgrab
GrabartReihengrabWahlgrab
Erdgrab1.680,00 €3.840,00 €
Urnengrab1.420,00 €3.330,00 €
Grabgebühr für die ganze Laufzeit, Jahressatz × Jahre, ohne Wegeplatten. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg, in Kraft seit 01.03.2022.

Fünf Schritte bis zur Beisetzung in Ludwigsburg

  1. Schritt 1

    Tod feststellen lassen

    Ärztin oder Arzt nimmt die Leichenschau vor, danach wird der Sterbefall beim Standesamt angezeigt.

  2. Schritt 2

    Bestattungshaus beauftragen

    Der Bestatter kümmert sich um Überführung, Unterlagen und die Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung.

  3. Schritt 3

    Friedhof und Grabart festlegen

    Reihengrab, Wahlgrab, Baumgrab oder Kolumbarium: die Grabart bestimmt den größten Teil der Gebühren.

  4. Schritt 4

    Abschied gestalten

    Trauerfeier in der Aussegnungshalle, in der offenen Halle oder bei einer Urne am Grab, dazu Musik, Blumen und Träger abstimmen.

  5. Schritt 5

    Kosten und Zahlung klären

    Kostenvoranschlag prüfen und klären, ob Erben, Angehörige oder das Landratsamt zahlen.

Üblicher Ablauf einer Bestattung. Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg, in Kraft seit 01.03.2022.

Friedhofskosten selbst berechnen

Wählen Sie Bestattungsart, Grabart und die Form der Trauerfeier. Der Rechner nimmt Grundgebühr und Wegeplatten automatisch dazu und ergänzt bei einer Urne Einäscherung, Genehmigung und Untersuchung.

Schritt 1: Bestattungsart
Schritt 3: Trauerfeier

Ihre Schätzung

Berechnete Friedhofsgebühren
Erdreihengrab Erwachsene, nur einfach belegbarZiffer 6.1.1, 84,00 € × 20 Jahre1.680,00 €
Grundgebühr Erdbestattung, ErwachseneZiffer 1.11.054,00 €
Wegeplattengebühr Erdgrab, bei ErsterwerbZiffer 7, 17,00 € × 20 Jahre340,00 €
Benutzung der AussegnungshalleZiffer 1.1.2 / 3.1.2465,00 €
Summe Friedhofskosten3.539,00 €
Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatterca. 3.300 €
Geschätzte Gesamtkostenca. 6.839 €

Ohne Grabstein, Grabpflege bei Gräbern ohne Pflegeanteil und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmen

Ausführliche Erklärungen zu jedem Schritt stehen auf der Seite Kostenrechner.

Alle Friedhofsgebühren der Stadt Ludwigsburg

Die Tabelle enthält die Gebühren, die bei einer Bestattung auf einem städtischen Friedhof in Ludwigsburg üblicherweise anfallen: Grabarten mit Jahressatz und Laufzeit, Grundgebühren, Zuschläge für Halle und Träger, das Krematorium, die Pflichtpositionen vor einer Feuerbestattung, Wegeplatten und das Grabmalfundament.

Friedhofsgebühren der Stadt Ludwigsburg
LeistungGebührZiffer
Erdgräber
Erdreihengrab Erwachsene, nur einfach belegbar84,00 € × 20 Jahre1.680,00 €6.1.1
Anonymes Erdgrab84,00 € × 20 Jahre1.680,00 €6.1.2
Erdwahlgrab, Reihenlage128,00 € × 30 Jahre3.840,00 €5.2.1 a
Erdwahlgrab, besondere Lage153,00 € × 30 Jahre4.590,00 €5.2.1 b
Erdwahlgrab, Sonderlage200,00 € × 30 Jahre6.000,00 €5.2.1 c
Mauer- oder Nischengrab oder sonstige exponierte Lage253,00 € × 30 Jahre7.590,00 €5.2.1 e
Grab an der Nordmauer, Neuer Friedhof (Doppelgrab, Grabplatte eingelassen)377,00 € × 30 Jahre11.310,00 €5.2.1 d
Poppenweiler: Erdwahlgrab, Reihenlage (nur einfach tief)102,00 € × 30 Jahre3.060,00 €5.3.1 a
Poppenweiler: Erdwahlgrab, besondere Lage122,00 € × 30 Jahre3.660,00 €5.3.1 b
Kindergräber
Kinder-Erdreihengrab0,00 €6.1.3
Kinderwahlgrab, Reihenlage36,00 € × 15 Jahre540,00 €5.2.2 a
Kinderwahlgrab, besondere Lage58,00 € × 15 Jahre870,00 €5.2.2 b
Urnengräber
Urnenreihengrab71,00 € × 20 Jahre1.420,00 €6.2.1
Urnenwahlgrab111,00 € × 30 Jahre3.330,00 €5.2.3
Kolumbarium (Urnennische)87,00 € × 20 Jahre1.740,00 €6.2.2
Urnenreihengrab mit Grabpflege (inkl. Grabmalfundament und Pflege bis Ende der Ruhezeit)166,00 € × 20 Jahre3.320,00 €6.2.3
Urnengrab am Baum (inkl. Grabplatte und Beschriftung, einfach belegbar)156,00 € × 20 Jahre3.120,00 €6.2.4
Urnengrab im Baumhain (inkl. Grabplatte, Staudenbepflanzung und Pflege)125,00 € × 20 Jahre2.500,00 €6.2.5
Gemeinschaftsgrab in Staudenflächen (inkl. Grabplatte)68,00 € × 20 Jahre1.360,00 €6.2.6
Rasengrab (inkl. Grabplatte)68,00 € × 20 Jahre1.360,00 €6.2.8
Urnengrab im Vogelschwarm (inkl. Grabplatte und Vogel)110,00 € × 20 Jahre2.200,00 €6.2.9
Anonymes Urnengrab39,00 € × 20 Jahre780,00 €6.2.7
Grundgebühren der Bestattung
Grundgebühr Erdbestattung, Erwachsene1.054,00 €1.1
Grundgebühr Erdbestattung, Kind bis 15 Jahre644,00 €1.1
Grundgebühr Erdbestattung, Kind unter 5 Jahren400,00 €1.1
Zuschlag für ein vertieftes Grab291,00 €1.2
Grundgebühr Feuerbestattung (Urnenbeisetzung bei Einäscherung im städtischen Krematorium), über 15 Jahre701,00 €3.1
Beisetzung einer von auswärts übersandten Urne479,00 €3.2.6
Trauerfeier und Zuschläge
Benutzung der Aussegnungshalle465,00 €1.1.2 / 3.1.2
Benutzung der offenen Aussegnungshalle69,00 €1.1.3 / 3.1.3
Trauerfeier ohne Aussegnungshalle am Grab (nur Urne)215,00 €3.1.7
4 Leichenträger208,00 €1.1.4 / 3.1.4
Über- oder Schmuckurne (nur Urne)82,00 €3.1.5
Benutzung des Leichenwaschraums (nur Urne)278,00 €3.1.6
Leichenhalle mit Klimatruhe oder Kühlzelle, pro Tag124,00 €4.2
Zuschlag für Doppeltermin oder Terminverschiebung104,00 €9.3
Städtisches Krematorium (netto zzgl. Umsatzsteuer)
Einäscherung im städtischen Krematorium, über 15 Jahre440,00 €netto2.1
Einäscherung, 5 bis 15 Jahre330,00 €netto2.1
Einäscherung, unter 5 Jahren220,00 €netto2.1
Urnenversand im Inland51,00 €netto2.1.1
Vor der Feuerbestattung
Einäscherungsgenehmigung26,00 €9.1
Ärztliche Untersuchung vor der Einäscherung (zweite Leichenschau)60,00 €netto9.2
Wegeplatten und Grabmal
Wegeplatten Erwachsenen-Erdgrab, je Jahr17,00 €7
Wegeplatten Kinder-Erdgrab, je Jahr21,00 €7
Wegeplatten Urnengrab, je Jahr13,00 €7
Grabmalfundament eingebaut, je Grabstelle473,00 €7.1
Alter Friedhof: Verlängerung Erwachsenengrab, je Jahr85,00 €5.1

Die Ruhezeit beträgt auf allen städtischen Friedhöfen 20 Jahre für Verstorbene über 5 Jahre, und zwar für Sarg und Urne gleich; für Kinder bis 5 Jahre gilt eine Ruhezeit von 10 Jahren (§ 13 Friedhofsordnung). Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab läuft 30 Jahre, bei Kindergräbern 15 Jahre, und lässt sich um 5, 10, 20 oder 30 Jahre verlängern (Ziffern 5.4.2 und 5.4.3 der Gebührensatzung).

Quelle: Gebührensatzung für den Bereich des Bestattungswesens der Stadt Ludwigsburg (Friedhofsgebührensatzung), vom 02.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022. Satzung als PDF. Die Entgelte des Krematoriums (Ziffer 2) sind Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Die städtischen Friedhöfe in Ludwigsburg

Nach § 3 der Friedhofsordnung betreibt die Stadt 9 Friedhöfe, dazu kommt der Alte Friedhof, auf dem nur noch Urnen in bestehenden Grabstätten beigesetzt werden. Einen kirchlichen Friedhof mit eigener Gebührenordnung gibt es in der Stadt nicht, die Satzung auf dieser Seite gilt also für alle Friedhöfe. Besucht werden können sie von Tagesanbruch bis Einbruch der Dämmerung (§ 5 Friedhofsordnung).

Der größte ist der Neue Friedhof an der Harteneckstraße, wo auch die Friedhofsverwaltung sitzt. Innerhalb seiner Mauern liegt der Neue Israelitische Friedhof als eigene Fläche; Auskunft dazu gibt die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs. Die Stadtteilfriedhöfe Hoheneck und Poppenweiler stehen nur Einwohnern dieser Stadtteile offen, für Poppenweiler gelten eigene, etwas niedrigere Wahlgrabsätze. Alle Adressen stehen in der Übersicht der Friedhöfe.

Friedhofsverwaltung der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Tiefbau und Grünflächen, Harteneckstraße 46, 71640 Ludwigsburg. Telefon 07141 910-3222, E-Mail friedhoefe@ludwigsburg.de. Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr (Verwaltungswegweiser der Stadt).

Quelle: Friedhofsverwaltung der Stadt Ludwigsburg, Verwaltungswegweiser der Stadt Ludwigsburg.

Spartipps aus der Ludwigsburger Gebührensatzung

Die größten Unterschiede entstehen in Ludwigsburg durch Grabart, Laufzeit und Trauerfeier.

  • Reihengrab statt Wahlgrab: Das Erdreihengrab kostet 1.680,00 €, das Erdwahlgrab in Reihenlage 3.840,00 €. Mit Wegeplatten beträgt der Unterschied 2.330,00 €.
  • Offene Aussegnungshalle prüfen: Sie kostet 69,00 € statt 465,00 € für die geschlossene Halle. Bei einer Urne ist auch eine Feier am Grab ohne Halle möglich (215,00 €).
  • Leichenträger bewusst wählen: Vier städtische Träger kosten 208,00 €. Fragen Sie Ihren Bestatter, wie er das Tragen sonst löst.
  • Angebote vergleichen: Verlangen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, in dem Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt stehen.

Wer zahlt die Beerdigung?

Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.

Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 des Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG) sind das der Reihe nach Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Verpflichtet ist eine Person nur, wenn eine vorher genannte nicht vorhanden oder verhindert ist. Sorgt niemand rechtzeitig für die Bestattung, ordnet die zuständige Behörde sie an oder veranlasst sie auf Kosten der Bestattungspflichtigen (§ 31 Abs. 2). Zuständig ist die Ortspolizeibehörde (§ 36 Abs. 4 Bestattungsverordnung), in Ludwigsburg also die Stadt.

Fristen: Spätestens 96 Stunden nach dem Tod muss die verstorbene Person bestattet oder die Überführung auf den Weg gebracht sein; Tage, an denen keine Bestattungen stattfinden, zählen dabei nicht mit (§ 37 Abs. 1). Eine feste Mindestfrist von 48 Stunden kennt das Gesetz nicht. Bestattet werden darf frühestens, wenn die ärztliche Leichenschau jeden Scheintod ausgeschlossen hat (§ 36 Abs. 1).

Ruhezeit und Sarg: Die gesetzliche Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre (§ 6 Abs. 1), Ludwigsburg legt 20 Jahre fest. Erdbestattungen finden grundsätzlich im Holzsarg statt. Eine Tuchbestattung ist möglich, wenn die Religionszugehörigkeit sie vorsieht; der Transport bis zum Grab erfolgt dann im geschlossenen Sarg (§ 39 Abs. 1).

Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Nach § 98 Abs. 3 SGB XII gilt: Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. In Ludwigsburg ist das das Landratsamt Ludwigsburg als Träger der Sozialhilfe, nicht die Stadt. Vor dem Auftrag an den Bestatter telefonisch Kontakt aufnehmen.

Quelle: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG) vom 21. Juli 1970 (GBl. S. 395, ber. S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 55). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Wie der Antrag beim Landratsamt abläuft, lesen Sie auf der Seite zur Sozialbestattung in Ludwigsburg.

Häufige Fragen zu Beerdigungskosten in Ludwigsburg

Die folgenden Antworten beruhen auf der Gebührensatzung und der Friedhofsordnung der Stadt.

Wie teuer ist eine ganz normale Beerdigung in Ludwigsburg?

Eine Erdbestattung im Erdreihengrab mit Trauerfeier in der Aussegnungshalle kostet in Ludwigsburg 3.539,00 € an städtischen Gebühren: Grab 1.680,00 €, Grundgebühr 1.054,00 €, Wegeplatten 340,00 € und Aussegnungshalle 465,00 €. Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € sind das rund 6.839 €, ohne Grabstein und Grabpflege.

Was ist die günstigste städtische Bestattung in Ludwigsburg?

Am wenigsten kostet ein anonymes Urnengrab ohne Trauerfeier: 780,00 € für das Grab, 701,00 € Grundgebühr, 440,00 € netto für die Einäscherung, 26,00 € für die Einäscherungsgenehmigung und 60,00 € netto für die Untersuchung vor der Einäscherung. Zusammen sind das 2.007,00 €, dazu kommen die Bestatterleistungen.

Was kostet eine Urnenbestattung in Ludwigsburg?

Im Urnenreihengrab mit Aussegnungshalle fallen 3.372,00 € an, davon 500,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer für Einäscherung und Untersuchung. Darin stecken das Grab (1.420,00 €), die Grundgebühr (701,00 €), Wegeplatten (260,00 €), die Halle (465,00 €), die Einäscherung (440,00 €), die Genehmigung (26,00 €) und die Untersuchung (60,00 €).

Hat Ludwigsburg ein eigenes Krematorium?

Ja. Die Stadt betreibt ein städtisches Krematorium. Die Einäscherung kostet für Verstorbene über 15 Jahre 440,00 € (Ziffer 2.1). Die Satzung nennt dafür Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Warum kostet ein Wahlgrab so viel mehr als ein Reihengrab?

Die Stadt berechnet beide Grabarten je Jahr, im Voraus für die ganze Dauer. Das Erdreihengrab läuft 20 Jahre zu 84,00 €, das Erdwahlgrab in Reihenlage 30 Jahre zu 128,00 €. Mit Grundgebühr, Wegeplatten und Halle kommt das Wahlgrab auf 5.869,00 €, das Reihengrab auf 3.539,00 €.

Gibt es in Ludwigsburg Bestattungen am Samstag?

Nach § 9 Abs. 2 der Friedhofsordnung finden außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit grundsätzlich keine Bestattungen statt. Einen Samstagstarif gibt es in der Gebührensatzung deshalb nicht.

Wie lange ist die Ruhezeit in Ludwigsburg?

Für Verstorbene über 5 Jahre beträgt die Ruhezeit 20 Jahre, für Erd- und Urnenbestattungen gleich. Für Kinder bis 5 Jahre gilt eine Ruhezeit von 10 Jahren (§ 13 Friedhofsordnung). Das Gesetz verlangt in Baden-Württemberg mindestens 15 Jahre.

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Kosten. Für die Bestattung sorgen müssen nach § 31 Abs. 1 BestattG Baden-Württemberg der Reihe nach Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Reicht das Geld nicht, kann das Landratsamt Ludwigsburg als Träger der Sozialhilfe die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII übernehmen.

Kostenvoranschlag für eine Bestattung in Ludwigsburg

Über dieses Formular fordern Sie kostenfrei einen persönlichen Kostenvoranschlag an. Wir geben Ihre Anfrage an unseren Partner-Bestatter in Ludwigsburg weiter. Innerhalb eines Werktags erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem städtische Gebühren, Bestatterleistungen und Fremdleistungen getrennt aufgeführt sind.

Über diese Seite

Bestattungskosten Ludwigsburg ist ein Informations- und Vermittlungsangebot der Premium Lead GmbH. Grundlage aller Beträge ist die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg. Anfragen geben wir an einen Partner-Bestatter vor Ort weiter. Dafür erhalten wir von ihm eine Vergütung, für Sie bleibt die Anfrage kostenfrei.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Quellen

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag